Hinweise auf interessante Berichte und Meldungen.
12. November 2008
Abzocke von Mega-Downloads.net Thema bei Akte 08
Internet-Falle Gratisprogramme: Wie Sie beim Herunterladen abkassiert werdenHunderte AKTE-Zuschauer sind empört und haben ihrem Unmut freien Lauf gelassen. Per Post und Mail schreiben sie uns von den Abzock- und Betrugsmethoden einer dubiosen Organisation. Auf der Seite des zwielichtigen Anbieters werden beliebte Programme angeboten - ganz legal und gratis zum Downloaden. Doch wo nicht einmal die Hersteller eine Vergütung verlangen, verschickt dieses Unternehmen Rechnungen in Höhe von rund 96,- €. Wer steckt hinter den Internetseiten? Auch in der Redaktion der Computerbild ist der Ärger um das Download-Portal ein großes Thema. Dort quillt das Forum von Berichten Geschädigter förmlich über. |
Quelle: Akte 08
Quelle: YouTube.com
7. November 2008
kleinezeitung.at Berichtet über den Betrug von Binary-Load.com
Grazer Adresse für Internet-Betrug missbrauchtMann versandte von Deutschland aus Massenmails. Viele zahlten für Seiten, die sie nie besuchten. "Sehr geehrter Kunde. Sie haben sich vor 14 Tagen auf Binary-Load.com angemeldet und haben Ihr Recht vom Wiederruf (sic!) nicht genutzt." So beginnt eine E-Mail, die im August und September vermutlich Tausenden Internetbenutzern in Deutschland und Österreich in die Mailbox geflattert ist. |
Interessant ist besonders die Tatsache, dass der Urheber des Betruges ermittelt wurde.
Betrugsmasche. Die meisten Empfänger haben wohl die Mail als das erkannt, was sie ist, nämlich eine üble Betrugsmasche, und sie sofort gelöscht. Dennoch gaben einige den Mahn- und Inkassodrohungen nach und haben tatsächlich den geforderten Betrag auf ein Konto eingezahlt. Andere schalteten die Polizei ein. Und die konnte nun klären, dass es sich beim Versender der Massenmail um einen 19-jährigen Aserbeidschaner mit Sitz in Saarbrücken (Deutschland) handelt. Die angeblichen Firmen mit Namen wie "Onlinesol" oder "Advanced Media" mit Sitz in Graz gab es nie. |
Quelle und vollständige Meldung: kleinezeitung.at
7. November 2008
lovebuy.de verliert Prozess vor dem Amtsgericht Köln
Pressemitteilung von: WAGNER HALBE Rechtsanwälte - Köln
(openPR) - Die Online-Sex-Börse Lovebuy.de (Sign21 GmbH) hat ein vor dem Amtsgericht Köln geführtes Verfahren um die Zahlung von Anmeldegebühren, Mahnkosten und vermeintlichen Rechtsanwaltsgebühren verloren (Urteil des Amtsgerichts Köln v. 23.10.2008 - 114 C 155/08). |
In der Mitteilung gibt die Kanzlei noch Tipps für Betroffene, auch anderer Internet-Fallensteller.
Internetbenutzer, welche Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von Internetdienstleistern erhalten, sollten die behaupteten Ansprüche genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem Unternehmen oder dem meist schnell beauftragten Inkassobüro mitteilen. Jede weitere Mahnung kann dann getrost in den Mülleimer geworfen werfen. Wenn dennoch ein gerichtlicher Mahnbescheid verschickt wird, sollte diesem ganz einfach mit dem stets beigefügten Vordruck widersprochen werden. |
Quelle und vollständige Meldung: openPR.de
5. November 2008
Hasimaus kommt ganz groß raus, bei Akte 08
Angemahnt und abkassiert Wer Sie mit der „Ein-Klick“ Masche reinlegtMit der Online-Abzocke lässt sich das schnelle Geld verdienen: Einfach ein paar Seiten ins Web stellen, den Hinweis auf entstehende Kosten möglichst unscheinbar platzieren und einen abgebrühten Inkasso-Anwalt zur Hand haben – schon läuft das dubiose Geschäft. Das denkt man sich auch bei einem Potsdamer Unternehmen und produziert gleich mehrere fast identische Angebote, die sich nur im Titel unterscheiden. Marcel ist erst 12 und kann sich nicht erinnern, jemals eine der Seiten besucht zu haben. Dann erhält er eine Rechnung per E-Mail. Seine Eltern sind ratlos und empört. Auch Daniel F. aus Stuttgart gehört zu den Opfern: Er hat einen Link auf die Seite zugeschickt bekommen und obwohl er sich dort nicht angemeldet, wird er zur Zahlung des Abo-Betrags aufgefordert. AKTE-Reporter machen sich auf den Weg und suchen die Abzocker. |
Quelle: Akte 08
Quelle: YouTube.com
2. November 2008
Ausgetrickst: Tim Owesen wegen Abzocke vor Gericht
Der Schleswig-Holsteiner Zeitungsverlag berichtet auf seiner Webseite szh.de über das Gerichtsverfahren gegen Tim Owesen. Dieser war als Geschäftsführer der Mobile Premium Credits Ltd. verantwortlich für die Abzocke von tricky.at.
Tricky.at: Internet-Abzocker vor dem KadiDie Versuchung war groß - 5000 Surfer erlagen ihr. Tricky.at warb im Internet mit Gratis-MP3-Playern. Stattdessen gab es eine Rechnung von 120 Euro. Dafür muss sich nun ein 22-Jähriger aus Harrislee verantworten. |
In dem Beitrag geht es unter Anderem wie folgt weiter:
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Der Fall O. schaffte es bis ins Fernsehen. Der Sender Pro7 widmete ihm einen knapp zehnminütigen Beitrag. Der Harrisleer wurde gekürt zum Abzocker der Woche. Die Trophäe für seine "Verdienste": Das "Fass ohne Boden". |
Quelle: szh.de - Schleswig-Holsteiner Zeitungsverlag
22. Oktober 2008
Akte 08 berichtete über Allinkasso und New Interactive Media
So dreist wie nie zuvor: Die neueste Internet-AbzockeDreister als je zuvor: Über 10.000 Menschen in ganz Deutschland haben in der vergangenen Woche ein Mahnschreiben erhalten – der Schreck ist groß. Sie alle sollen gut 132 Euro für die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel zahlen. Doch keiner der Betroffenen kann sich erinnern, jemals diese Internetseite besucht zu haben. Das hat auch seinen Grund: Es hat diese Gewinnspielseite nämlich nie gegeben. |
Quelle: Akte 08
Quelle: YouTube.com
21. Oktober 2008
Interactive Media: Hausdurchsuchungen bei Verantwortlichen
Wegen der betrügerischen Machenschaften der Firma New Interactive Media Ltd. hat es inzwischen Hausdurchsuchungen bei den Verantwortlichen gegeben. Dabei wurde umfangreiches Material zur Beweissicherung beschlagnahmt. Dies geht aus der Pressemitteilung der Poilizei hervor. Auch die Taunus-Zeitung schreibt in ihrer aktuellen online-Ausgabe über den Fall.
Internet-Abzocker aus Bad HomburgBad Homburg. Im Betrugsdezernat ist der Kriminalpolizei Bad Homburg gestern ein dicker Fisch ins Netz gegangen. Es handelt sich um einen 23-jährigen italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Bad Homburg. Der Mann ist Geschäftsführer der New Interactive Media Limited. |
Mehr im Beitrag der Taunus-Zeitung
Die Pressemitteilung der Kripo Hochtaunus:
RKI - Regionale Kriminalinspektion (Kripo) der PD Hochtaunus Ermittlungsverfahren wegen Betrug im Internet unter dem Namen " interactive- WIN- Deutschland New Interactiveemedia Limited " Sachverhaltsdarstellung: Ein Münchner Inkassounternehmen bekam Anfang Oktober 2008 per E-Mail einen Auftrag für einen Gläubiger bei ca. 11.000 Personen offene Beträge für Dienstleistungen im Internet einzuziehen. Das Inkassounternehmen verschickte in der 41. KW an ca. 10.500 Personen aus dem Bundesgebiet schriftliche Inkassoforderungen in Höhe von je EUR132,39-. für eine vermeintliche Nutzung einer Web- Site der Firma interactive -WIN- Deutschland New Interactiveemedia Limited. Eine Internetrecherche der Polizeibehörden ergab, dass als Verantwortliche dieser Internetseite die Firma: New Interactive Media Ltd 69 Great Hampton Street B18 6EW Birmingham Company No. 6678914 mit der angeblichen deutschen Zweigniederlassung in 61348 Bad Homburg und einem italienischen Geschäftsführer steht. Weitere Recherchen im Internet bezüglich der o. a. Firmen ergaben, dass tatsächliche eine Web- Side im Internet am 08.10.08 mit dem Domainname interactive-win.net von der o. a. Firma eröffnet wurde. Würden alle angeschriebenen Personen der Zahlungsaufforderung nachkommen, könnte eine Gesamtforderung von ca. 1.476.816.-EUR auf das Konto des Inkassounternehmens eingehen. Durch die Kriminalpolizei Bad Homburg wurde ermittelt, dass die New Interactive Media Ltd bis dato weder im Handelsregister noch beim zuständigen Gewerbeamt zur Anmeldung kam. Die als Geschäftsführer angegebene Person, ein 23-jähriger italienischer Staatsbürger aus Bad Homburg, ist tatsächlich unter der angegebenen Anschrift in Bad Homburg angemeldet. Jedoch waren an seiner Wohnanschrift kein Briefkasten und kein Klingelschild mit Hinweisen auf seine Person oder die genannte Firma vorhanden. Nach dem Erwirken von Durchsuchungsbeschlüssen über die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. wurden am Freitag, dem 17.10.08, in Bad Homburg zwei Wohnungen, in Frankfurt/M. und in Hochheim am Main je eine weitere Wohnung von ermittelten tatverdächtigen Personen durch Beamte der Kriminalpolizei in Bad Homburg, dem K 23-24 und der OPE-Limes im K 32-33, durchsucht. Im Rahmen der Durchsuchungen konnte umfangreiches Beweismaterial aufgefunden und für das Verfahren sichergestellt werden. Der tatverdächtige Geschäftsführer aus Bad Homburg wurde vorläufig festgenommen. Nach einer umfangreichen Beschuldigtenvernehmung, in der er sich zu den Straftaten eingelassen hatte, wurde er in Absprache mit der Staatsanwaltschaft wieder entlassen. Er hatte die "Hintermänner" des Betrugsverfahrens genannt und daher lagen keine Haftgründe mehr gegen ihn vor. Die verfahrensrelevante Auswertung der Beweismittel (Computer und Laptop's) wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Die dem Inkassobüro zugeleiteten Forderungen sind frei erfunden. Die angeschriebenen Personen werden aufgefordert die frei erfundenen Forderungen nicht zu bezahlen. Die Kriminalpolizei in Bad Homburg, die zunächst die Ermittlungen führt, leitet die Ermittlungsakten zur weiteren Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. zu. Sie wird in den nächsten Tagen entscheiden, welche Polizeidienststelle für die weitere Bearbeitung des Strafverfahrens zuständig sein wird, da es eine Vielzahl von verschiedenen Tatorten in Deutschland gibt. Alle Personen, die bereits eine Zahlung an das Inkassounternehmen geleistet haben, sollten diese Gelder zurückfordern und eine Strafanzeige bei ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle erstatten.
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Quelle: Polizeipräsidium_Westhessen
18. Oktober 2008
Polizei warnt vor Downloads bei Mega-Downloads.net
Vor der dreisten Abzocke auf dem Portal mega-downloads.net wird nun sogar schon von der Polizei gewarnt. In einer Stellungnahme der Polizeidirektion Esslingen heisst es unter anderem:
Die Polizeidirektion Esslingen rät: Laden Sie keine Software über die kostenpflichtige Website mega-downloads.net herunter. Die dort angebotenen kostenlosen Programme können vom jeweiligen Hersteller
ohne Vertragsbindung bezogen werden. http://www.polizei-esslingen.de/servlet/PB/menu/1218210/index.html
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Quelle: verbraucherrecht.blogg.de
16. Oktober 2008
Die Abendzeitung berichtet über die Gaunerei der New Interactive Media Ltd.
Unter der Überschrift Inkasso-Betrug im großen Stil berichtet die Abendzeitung über betrügerische Machenschaften. Die Firma Allinkasso GmbH hatte im Namen der Firma New Interactive Media Ltd. für die angeblich im Jan./Febr. erfolgte Anmeldung bei einem Dienst entsprechende Mahnschreiben verschickt.
11000 der dubiosen Schreiben hat die in Bogenhausen ansässige Allinkasso GmbH nach eigenen Angaben verschickt. Doch gegenüber der Polizei rechtfertigt sich Allinkasso: Sie habe nur im Auftrag der britischen Firma „Interactive WIN Deutschl. N. Interactivemedia Limited“ gehandelt. Eine Internetfirma, deren Seite interacitve-win.net es vor einigen Tagen noch nicht mal gab, die erst Anfang Oktober online ging – und jetzt die Leute auffordert, für Nutzungen seit Februar zu bezahlen. |
Zum vollständigen Bericht der ABENDZEITUNG online
Lesen Sie auch unsere Beiträge über die New Interactive Media Ltd.
1. Oktober 2008
Anklagen gegen Verantwortliche des Frankfurter Kreisels
Der Wiesbadener Kurier berichtet über umfangreiche Anklagen der Frankfurter StA.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat den ehemaligen Geschäftsführer der Online Content Ltd. sowie die derzeitige Geschäftsführerin der Firma wegen Betruges und versuchten Betruges angeklagt. Die Firma war bislang in Wiesbaden-Amöneburg ansässig, ist aber nach Oberursel umgezogen. Sie macht im Internet zahlreiche kostenpflichtige Angebote, wo sie Grußkarten, Hausaufgabenhilfen und Sudoku-Rätsel vertreibt. |
Gegen die derzeitige Geschäftsführerin der Online Content, Katarína Dovcová, sollen über 6000 Strafanzeigen vorliegen. Bei dem früheren Geschäftsführer kann es sich nur um Michael Burat handeln.
Die Fallgestaltung bei Online Content Ltd. sei "ein bisschen anders", erklärt nun Doris Möller-Scheu die Anklage gegen den 33 Jahre alten ehemaligen Geschäftsführer und gegen die 22 Jahre alte neue Geschäftsführerin. Weil Online Content auf dem Routenplaner nur versteckt auf die Kostenpflicht aufmerksam mache, "muss entschieden werden, ob das Täuschung ist". |
In den Fokus der Ermittlungen ist auch die Rechtsanwältin Katja Günther-Serafini geraten.
Gegen sie werde in Bayern wegen Beihilfe zum Betrug ermittelt, so Doris Möller-Scheu. Weil einige ihrer Briefe auch einen drohenden Charakter haben, werde der Vorwurf der Nötigung geprüft. |
Insgesamt wurden gegen 23 Beschuldigte und 16 Firmen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Unter anderem auch gegen die Deutsche Inkassostelle aus Eschborn wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug.
Zum vollständigen Bericht des: Wiesbadener Kurier
24. September 2008
Akte 08 berichtet über Katja Günthers aktuelle Mahnungen
Letzte außergerichtliche Mahnung: Wie eine Anwältin die Internet-Abzocke unterstützt
Sie versteckt sich vor der Öffentlichkeit – dabei verschickt sie so viel Post, dass ihr Name in Deutschland einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht hat. Die Rede ist von Rechtsanwältin Katja G. – ihr Hauptgeschäft: Sie verschickt Mahnungen für sogenannte Internet-Abzocker. Hunderte von AKTE-Zuschauern fühlen sich von ihr bedroht und betrogen. Viele bezahlen, obwohl sie gar nicht wissen wofür. Jetzt bedient sich Katja G. eines neuen Tricks. (Quelle: Akte 08 vom 23.09.2008 )
Quelle: Youtube.com
22. September 2008
Bericht des Vlothoer Anzeiger über den Kalletaler Pferdehändler
In seinem Artikel berichtet der Vlothoer Anzeiger von Ermittlungen gegen die Servicecenter und Inkassofirmen des Frank Babenhauserheide. Auch die Firma PBS Verwaltungs GmbH spielt eine zentrale Rolle bei den Untersuchungen der StA. Zwar taucht die PBS Verwaltungs GmbH für die Opfer der Abzocke offiziell nirgends auf, aber die Firma fungiert als Geschäftsführer für div. Servicenter und Inkassofirmen des Frank Babenhauserheide.
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Quelle: Handelsregister
Die Geschäftsführerin Bennette Buchwald steht derzeit im Mittelpunkt der Ermittlungen, wie der Vlothoer Anzeiger unter der Überschrift "Post kommt aus Vlotho-Arabien" meldet.
Die Spur der Internet-Geschäfte führt nach Herford, nach Vlotho, ins Kalletal und nach Bad Salzuflen. Die für organisierte Kriminalität zuständige Abteilung der Detmolder Staatsanwaltschaft ermittelt nach Informationen dieser Zeitung zurzeit gegen eine 43-jährige Frau wegen Betrugs. |
In wie weit Bennette Buchwald in die Gaunerein verstrickt ist, hat die StA anscheinend schon herausgefunden.
Die Beschuldigte gilt nur als Front-Frau. In Zusammenhang mit dem Bad Salzufler Büro, das als "beauftragtes Servicecenter" des angeblich arabischen Unternehmens agierte, taucht der Inkassounternehmer B. aus dem Raum Vlotho auf. B. hat seine Inkasso-Niederlassung in Herford - unter anderem unter der gleichen Adresse wie das Inkasso-Unternehmen Collector. Collector, ebenfalls von B. gegründet, hat es zu zweifelhafter bundesweiter Bekanntheit gebracht: Es treibt angebliche Forderungen des Unternehmens "Blue Byte FZE" ein. |
Aber auch Frank Babenhauserheide kommt wohl nicht ungeschoren davon.
Gegen den Geschäftsführer von Collector ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld. |
Weiter im Beitrag der Vlothoer Anzeiger
Die Informationen eines Insiders, die dem Team fair-eBiz zugespielt wurden, beschuldigen Frank Babenhauserheide als treibende Kraft bei den verschiedenen Abzockprojekten.
Siehe hierzu auch den Beitrag zu Rumänenbande.
21. September 2008
Test.de berichtet über Katja Günthers irreführenden Mahnungen
In einem Beitrag geht die Stiftung Warentest auf die dubiosen Mahnungen von Katja Günther ein. Schon die Überschrift "Rechtsanwältin im Auftrag von Abzockern" macht neugierig und verführt zum weiterlesen.
Ausgerechnet eine Rechtsanwältin treibt die Internet-Abzocke auf die Spitze: Im Auftrag von Firmen wie der Genealogie Ltd. oder der Online Content Ltd. verschickt Katja Günther massenhaft Mahnungen. Neueste Masche: Unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden fordert sie unverzügliche Zahlung - zu Unrecht, hat das Gericht selbst jetzt in einer Presseerklärung klargestellt. |
Auch wenn die Kopie eines Urteils den Mahnschreiben beiliegt sollten sich Betroffene nicht von den Drohungen der Mahnwältin Katja Günther beeindrucken lassen. Halten Sie sich einfach an den Rat der Verbraucherzentralen.
Viel wichtiger für Verbraucher sind zwei andere Urteile: Das Amtsgericht München und das Landgericht Hanau haben bereits vor geraumer Zeit Klagen der Betreiber vergleichbarer Internetgebührenfallen zurückgewiesen. Verbraucherschützer sind sich daher einig: Auch mit Kopien des Urteils vom Amtsgericht Wiesbaden garnierte Mahnungen können Verbraucher getrost ignorieren. Sich zu verteidigen, ist weder erforderlich noch sinnvoll. Nur und erst, wenn Post vom Gericht kommen sollte, müssen Verbraucher reagieren. Doch solche ist nach den Klagabweisungen in München und Hanau nicht mehr zu erwarten. |
Weiter im Beitrag der Stiftung Warentest
19. September 2008
Gegen Oliver O. Schmidt wird wegen Nacktfotos erneut ermittelt
Wie die Fuldaer Zeitung berichtet, gibt es gegen Oliver O. Schmidt ein weiteres Ermittlungsverfahren. Diesmal ermittlelt die StA wegen der unerlaubten Veröffentlichung von Nacktfotos einer ehemaligen Lebensgefährtin.
Der 25-Jährige soll Nacktfotos seiner ehemaligen Lebensgefährtin im Internet verbreitet haben, so fasst es Staatsanwalt Andreas Buick zusammen. Dabei handelt es sich offenbar um Fotos, die der Fuldaer selbst aufgenommen hat, als er mit der jungen Frau noch zusammen war. Diese Bilder soll er nun ins Internet gestellt und damit Dritten zugänglich gemacht haben. Das Delikt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. |
Weiter im Beitrag der Fuldaer Zeitung
19. September 2008
Versäumnisurteil gegen Server-Tel
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet in ihrer Pressemitteilung über den Prozeß gegen die Firma Server-Tel Ltd. & Co KG und ihren Geschäftsführer Cem Öncan. Der Termin war am 16.09.2008 vor dem Landgericht Hannover.
Kunden dürfen nicht in SMS-Chats gelockt werdenDie Firma Server-Tel hat nach einer heftigen Auseinandersetzung im Vorfeld des Prozesses vor dem Landgericht Hannover überraschend ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen das Unternehmen eine Unterlassungsklage angestrengt, weil Server-Tel Verbraucher mit einem Trick in kostenpflichtige SMS-Chats gelockt hatte. |
Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
18. September 2008
Akte 08 auf der Spur der InterServ und der DIS (Deutsche Inkassostelle)
Die Internetabzocke geht weiter: Wer die dubiosen Unternehmen unterstützt
Die Abzocker im Internet – und kein Ende. Martha aus der Nähe von Hamburg ist 13 und surft gern im Internet. Sie besucht eine Webseite und will schauen, ob in ihrem Familienstammbaum vielleicht auch ein Promi zu finden ist. Was Martha nicht ahnt: Sie ist auf einer typischen Nepp-Seite gelandet. Kurze Zeit später bekommt sie Post von einer Firma mit Sitz in der Schweiz - eine Rechnung von knapp 100 Euro. Eingetrieben wird das Geld von einer Inkassostelle bei Frankfurt. AKTE geht dem Fall nach und trifft auf Geschäftemacher, denen Tausende Internet-User auf den Fersen sind. Die Begeisterung über den Besuch der AKTE-Reporter hält sich bei den Geldeintreibern in Grenzen, da inzwischen auch die Polizei vor Ort war – zur Hausdurchsuchung. (Quelle: Akte 08 vom 16.09.2008 )
Quelle: Youtube.com
18. September 2008
Mahnwältin Katja Günther droht mit irreführendem Urteil
In den gegenwärtig verschickten Mahnungen der Rechtsanwältin Katja Günther, nimmt diese Bezug auf ein Gerichtsurteil des AG Wiesbaden. Damit soll der Druck auf zahlungsunwillige Opfer der Abzocke erhöht werden. Komischerweise sagt das Urteil aber nichts über die Rechtmäßigkeit eines angeblichen Vertrages aus.
Da wohl viele Internetnutzer verunsichert waren und sich an das AG Wiebaden gewandt haben, hat die Pressestelle des Amtsgerichts eine Pressemitteilung herausgegeben, um den Sachverhalt zu klären. Nachfolgend der Wortlaut dr Pressemitteilung:
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Quelle: Amtsgericht Wiesbaden
Betroffene sollten sich von den Drohungen nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall eine Zahlung leisten. Dazu raten auch die Verbraucherzentralen in ihren Stellungnehmen. Widersprechen Sie der Forderung am Besten per Einschreiben.
9. September 2008
Deutsche Kinderkrebsstiftung warnt vor betrügerischen Spendensammlern
In der Pressemitteilung der Deutschen Kinderkrebsstiftung wird vor Betrügern gewarnt:
Die Deutsche Kinderkrebsstiftung warnt vor betrügerischen Spendensammlern für krebskranke Kinder. Das Schicksal dieser Kinder werde immer häufiger von einer Reihe von Vereinen genutzt, die bisweilen nahezu überfallartig an verschiedenen Orten mit Sammelbüchsen oder via Internet um Spenden bitten, sagte der Vorsitzende der Deutschen Kinderkrebsstiftung, Ulrich Ropertz, am Montag in Bonn. Es empfehle sich, sehr genau hinzusehen, wem man das Geld anvertraue. Die Deutsche Kinderkrebsstiftung sammle grundsätzlich nie auf Straßen oder an Haustüren. |
Nach den Informationen der Deutschen Kinderkrebshilfe sind Nachfragen bei den dubiosen Vereinen sinnlos, weil Anschreiben nicht beantwortet werden und eine telefonische Kontaktaufnahme nicht möglich ist. Es gibt es auch so gut wie keine Aussagen darüber, welche Projekte mit den Spendengeldern unterstützt werden. Selbst Rechenschaftsberichte kann man auf Anfragen nicht erhalten, obwohl diese Auskunft über die Arbeit eines Vereins geben könnten.
Die Deutsche Kinderkrebsstiftung rät Menschen, die für krebskranke Kinder spenden wollen, genau hinzusehen und zu fragen, für welche Projekte konkret die Mittel eingesetzt werden. Erkundigen sollten sich Spendenwillige auch, ob und mit welchem Zentrum für Kinderkrebsheilkunde die betreffende Organisation zusammenarbeitet, ob Kontakte zum Dachverband bestehen und der Verein das Spendensiegel des DZI führen darf. |
Weiter in der Pressemitteilung der Deutschen Kinderkrebsstiftung
9. September 2008
Chef der Server Tel lügt im TV-Bericht über Abzocke mit Premium-SMS
Kalt erwischt wurde der Geschäftsführer Cem Öncan vom Fernsehteam des Spiegel Online. Befragt nach den unrechtmäßigen Praktiken mit Lockanrufen per SMS, die über seine Firma Server Tel Ltd. & Co KG abgewickelt werden, hat er die Reporter von Spiegel Online vor laufender Kamera dreist angelogen. Aber sehen Sie selbst im Video von Spiegel Online.
Zum Video der Sendung vom 31.08.2009
Demnächst findet vor dem Landgericht Hannover eine Verhandlung gegen die Firma Server Tel statt. In dem Verfahren (Az. 32 O 31/08) klagt die Verbraucherzentrale auf Unterlassung des illegalen Handelns. Auslöser waren die Lock-SMS mit dem Betreff "Kati", die im Frühjahr für Aufregung sorgten.
Der Termin ist anberaumt für den 16.09.2008 um 09:20 Uhr im LG Hannover, Saal 4H1.
24. August 2008
Betrug: BKA warnt IT-Händler vor Bestellungen aus England
Auf ChannelPartner.de wird über eine Warnung des BKA vor Betrügern berichtet:
Das Bundeskriminalamt warnt vor sogenannten Stoßbetrügern, die es zur Zeit offensichtlich verstärkt auf IT-Firmen abgesehen haben. Stoßbetrug ist eine Form des Warenkreditbetruges, bei dem die Täter die erlangten Waren nicht bezahlen und umgehend an einen anderen Ort bringen, um ihre Spuren zu verwischen. Das typische Vorgehen der derzeit aktiven Stoßbetrüger: Per Fax oder Telefon bestellen Englisch sprechende Personen im Namen britischer Firmen bei deutschen Unternehmen Computerkomponenten und -zubehör, etwa Festplatten, Prozessoren, Druckerpatronen, aber auch Mobiltelefone, teilweise im Wert von mehreren 10.000 Euro. Die angeblichen Kunden verwenden missbräuchlich Namen real existierender Firmen, oder aber auch reine Fantasie-Titel. Die bestellte Ware soll nach Anweisung der Besteller mit einer Spedition an Adressen in London geliefert werden. Als Bezahlung wird das Zusenden britischer Schecks angeboten. Diesen Schecks liegt häufig ein Bestätigungsschreiben der jeweiligen emittierenden englischen Bank bei. Sowohl die Schecks als auch die Bestätigungsschreiben sind gefälscht. |
Mehr: channelpartner.de
21. August 2008
Oliver O. Schmidt erneut wegen Waffenbesitz verurteilt
Der als Abzocker bekannte Oliver O. Schmidt ist in Göttingen erneut wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt worden, dies berichtet die Fuldaer Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe.
Waffenbesitz: 25-jähriger Jura-Student verurteiltGÖTTINGEN/FULDA Das Amtsgericht Göttingen hat am Donnerstag einen 25-jährigen Jura-Studenten aus Fulda wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. |
Dass es sich bei dem Studenten tatsächlich um den Internetgauner Oliver O. Schmidt handelt, wird aus dem folgenden Absatz ersichtlich. Wer die Berichterstattung über fabrikeinkauf.com und Happy Passion verfolgt hat, wird das bestätigen können.
Der junge Mann ist für die Justiz kein Unbekannter: Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt seit einigen Monaten gegen ihn wegen groß angelegter Internet-Abzocke. Er soll gemeinsam mit mehreren Komplizen betrügerische Machenschaften mit fingierten Gewinnspielen und Spam-Mails in großem Stil begangen und bei ahnungslosen Internet-Nutzen abkassiert haben. |
Letzte Zweifel an der Identität werden in einer weiteren Passage ausgeräumt. Dort ist von einem früheren Geschäftpartner die Rede und einer gemeinsamen Briefkastenfirma in Frankfurt. Dabei kann es sich nur um Thomas Schröter handeln. Die beiden hatten für die Schroeter & Schmidt Consulting als Anschrift Frankfurt, Zeil 22 angegeben.
Zum vollständigen Bericht der Fuldaer Zeitung - Lesenswert!
Kritik an lovebuy.de aus Wildeshausen
Auf das unseriöse Geschäftsgebaren des Oliver Nicolai und seiner Firma Signs21 GmbH (siehe unseren Bericht vom 01.08.08) hat jetzt auch die Wildeshauser Zeitung aufmerksam gemacht und hat einen entsprechenden Artikel veröffentlicht.
Bundesweit Nutzer verprelltNicht immer ist unsere Stadt Mittelpunkt von positiver Berichterstattung. Zurzeit kommt Wildeshausen im Internet seitenlang nicht so gut weg, weil hier die Firma "SIGNS21" beheimatet ist, die im Internet das Portal "lovebuy.de" betreibt. Von zahlreichen Fernsehsendern und Magazinen ab dem Jahr 2004 vorgestellt und positiv beworben, sorgt der Anbieter aktuell für viel Ärger. |
Weiter heisst es in dem Artikel der Zeitung noch:
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Die Kritik: Bis vor einem Jahr sei die Mitgliedschaft bei "lovebuy.de" kostenlos gewesen, dann habe es aber von vielen unbemerkt eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegeben. Jetzt, so der Vorwurf im Internet, koste die Mitgliedschaft 99 Euro jährlich. Von "heftiger Abzocke" ist da die Rede und "ich habe gleich mit meinem Anwalt gesprochen und das Geld zurückholen lassen". |
Quelle: Wildeshauser Zeitung
Callcenter sind im Besitz von Kontodaten
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist in einer Pressemitteilung auf den Missbrauch von Kontodaten durch Callcenter hin..
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein deckt Datenmissbrauch aufImmer häufiger beschweren sich Verbraucher über Anrufe von Callcentern, die irgendwelche Waren oder Dienstleistungen verkaufen wollen. Besonders häufig sind Glückspielangebote Inhalt dieser ungebetenen und ungesetzlichen „Cold Calls“. |
Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
11. August 2008
Betrug vom LottoTeam
Auf das betrügerische Geschäftsgebaren der Firma LottoTeam Fonds B.V. wird derzeit in mehreren Medien aufmerksam gemacht. Das Abendblatt berichtet in einem Beitrag mit der Überschrift "In die Falle gelockt".
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Als alarmierend bezeichnet sie es, dass die Lotto--Gesellschaft aus dem Rheinland über Bankdaten verfüge. "Da muss man intensiv darüber nachdenken, ob hier ein Straftatbestand vorliegt, denn die unbefugte Übermittlung von Konto-Daten ist nicht erlaubt", sagt Meike Kamp, Referatsleiterin für Datenschutz in der Wirtschaft beim schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten. |
Quelle: Abendblatt
Widerrufen Sie am Besten sofort, wenn Sie so ein Schreiben erhalten haben. Vor Allem sollten Sie Ihr Konto im Auge behalten, denn die Firma LottoTeam soll auch schon abgebucht haben obwohl die Betroffenen widerrufen haben.
Auch die Verbraucherzentralen warnen bereits vor diesen Gaunern. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht unter dem Titel "Flächendeckender Nepp der Firma LottoTeam". Darin heisst es u.a.
Weiterhin sollten Betroffene umgehend den wissentlichen und willentlichen Abschluss eines Vertrages per Einwurf/Einschreiben bestreiten und den angeblichen Vertrag "hilfsweise" widerrufen. Wurde kein Vertrag abgeschlossen, aber das Konto ohne Einzugsermächtigung belastet, so sollten die Betroffenen Strafanzeige bei der örtlichen Polizei stellen. |
Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
Betroffene finden bei der Verbraucherzentrale auch einen Musterbrief.
2. August 2008
Über die TRC Telemedia berichtet die Fuldaer Zeitung
Bereits im Mai haben wir auf Abzockseiten der TRC Telemedia hingewiesen. Nun hat sich auch die Fuldaer Zeitung mit dieser Firma beschäftigt und einen intressanten Bericht veröffentlicht.
Abzocke mit Sex, Strom und SpeckFULDA Der mittelamerikanische Staat Belize und die Stadt Fulda liegen ganz nah beieinander – jedenfalls im Internet.Dort verspricht eine TRC Telemedia AG, dicken Menschen zum Abnehmen und Umweltbewussten zum Energiesparen zu verhelfen. Doch wer auf den Seiten surft, ohne das Kleingeschriebene zu lesen, der verliert keine Pfunde, sondern ganz schnell 84 Euro – falls er bezahlt. |
So klein ist die Welt im Internet. Nämlich wenn Fulda und Belize mehr als nur Nachbarn sind, jedenfalls was Abzocke angeht:
Das als Aktiengesellschaft firmierende Unternehmen hat seinen Sitz mit Belize City angegeben. Aber die Rechnungen für die Dienste solcher Nutzlosanbieter, wie sie in Antiabzockeforen genannt werden, kommen offenbar aus Fulda. Tatsächlich ist auch hier eine Firma TRC Telemedia im Handelsregister eingetragen - allerdings als Einzelkaufmann. |
Zum vollständigen Bericht der Fuldaer Zeitung
31. Juli 2008
Warnung des ADAC vor Abzocke mit Billigtankkarten
Verschiedene Zeitungen berichten ebenfalls über die Abzockmasche mit den Tankkarten, für die man angeblich dauerhaft günstig tanken kann.
| Firmen wie Silverspoon & Partner versprechen im Internet mit diesen Karten deutlich günstigeren Kraftstoff an vielen Tankstellen - ob die Verbraucher ihren Sprit aber auch wirklich bekommen, sei zu bezweifeln, teilte der Automobilclub am Montag mit. Verbraucher müssten sich je nach Anbieter für bis zu mehr als hundert Euro für derartige Tankkarten anmelden, im Gegenzug werde ihnen Kraftstoff deutlich unter dem üblichen Preis versprochen. Allerdings ist auf der Website von Silverspoon beispielsweise zu lesen, dass die für den Import von Billigbenzin für Privatleute nötigen Gesetzentwürfe noch ausgearbeitet werden müssten. |
Quelle: Tagesspiegel
In seiner Pressemitteilung geht der ADAC etwas ausführlicher auf einen Betreiber eines solch dubiosen Dienstes ein und schreibt:
Die zwölf Euro, die bei der Anmeldung als Bearbeitungsgebühr zu zahlen sind, sind im Vergleich zu ähnlichen Fällen ein verhältnismäßig kleiner Preis. Andere Firmen sind oft noch dreister und fordern weit mehr als 100 Euro. Doch auch den Betrag von zwölf Euro sieht der Kunde sicher nicht wieder. Denn das Domainkürzel „cc“ steht für die Kokosinseln, die im Indischen Ozean liegen. Die Firma Silverspoon & Partner selbst hat ihren Unternehmenssitz in Panama. Daher ist eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bei Ausbleiben der Gegenleistung rechtlich kaum durchsetzbar. |
Finger weg von Angeboten, bei denen Vorausleistungen verlangt werden. Meistens wird dieses Geschäftsgebaren von Betrügern genutzt.
31. Juli 2008
Bericht der Fuldaer Zeitung über Ermittlungen gegen Oliver O. Schmidt
Die Fuldaer Zeitung berichtet über den Stand der Ermittlungen gegen Oliver O. Schmidt wegen der betrügerischen Masche der Happy Passion.
Die nächste Runde der Ermittlungen gegen einen 25-jährigen Fuldaer ist eröffnet.Wohnung und Büro des Mannes, der in Göttingen Jura studiert, und als mutmaßlicher Drahtzieher eines groß anlegten Internetbetrugs gilt, sind von der Polizei durchsucht worden. „Dabei wurde jede Menge an Unterlagen sichergestellt, außerdem Laptops, etliche Handys und Festplatten“, fasst der Göttinger Oberstaatsanwalt Hans-Hugo Heimgärtner zusammen. |
Die Ermittlungen erstrecken sich laut Fuldaer Zeitung auch auf den Inkassobutzen der Happy Passion, die in Werl ansässige Firma Euroliquid OHG.
Etliche Internetnutzer zahlten freiwillig, weil sie sich etwa ertappt fühlten. Doch für die Hartnäckigen unter den Kunden soll das dreiste Trio eine Inkassofirma beauftragt haben. Auch deren Geschäftsräume in Werl wurden jetzt durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Göttingen geht derzeit davon aus, dass die beiden Geschäftsführer die Gelder nicht gutgläubig eingetrieben haben, sondern von der betrügerischen Masche hätten wissen können. |
Im Fall der Abzocke von fabrikverkauf.com sind die Ermittlungen schon weiter fortgeschritten und stehen anscheinend kurz vor dem Abschluss.
Während die Ermittlungen in diesem Fall erst am Anfang stehen, ist die Staatsanwaltschaft Göttingen im Fall unter dem Stichwort „fabrikverkauf.com“ schon weiter. Etwa im Herbst werde fest stehen, ob und gegen wen Anklage wegen bandenmäßigen Betruges erhoben wird, sagt Hans-Hugo Heimgärtner. |
Zum vollständigen Bericht der Fuldaer Zeitung
Zum Beitrag über die Happy Passion
PS: einen weiteren Bericht gibt es vom Göttinger Tageblatt
2. Juli 2008
Betreiber von fastload.tv versucht Kunden zu erpressen
Slowakische Firma droht Kundendaten an Ermittler weiter zu geben.Kunden, die sich bei fastload.tv angemeldet haben, bekommen seit über einem Jahr Schreiben des Betreibers Oxyron s.r.o aus der slowakischen Hauptstadt Bratislava. Dabei spielt es scheinbar keine Rolle ob sie innerhalb des Testzeitraums gekündigt haben oder die monatliche Gebühr von 6,90 Euro für ein Jahr im Voraus gezahlt haben. Ein solcher Brief liegt netzwelt vor. In ihm heißt es unter der einschüchternd wirkenden Überschrift "Ermittlungsverfahren, Abmahnung / Unterlassung, Schadensersatz", dass dem Unternehmen eine "Ermittlungsanfrage der Generalstaatsanwaltsschaft" vorliege. |
Ein mit dem Fall betrauter Anwalt gibt allen Betroffenen folgenden Rat.
Die anwaltliche Empfehlung von Dr. Wachs lautet: "Adressaten dieser Schreiben sollten auf keinen Fall dem Zahlungsbegehren nachkommen. Hinsichtlich der Unterlassungserklärung würde ich auch eher abraten diese zu unterzeichnen, weil ich rechtliche Schritte von Oxyron s.r.o. für unwahrscheinlich halte...." |
Zum vollständigen Beitrag von netzwelt.de
PS: Die Firma Oxyron s.r.o. ist zwar im slowakischen Handelsregister eingetragen, aber mit dem deutschen Johann Hospital als Geschäftsführer. Ob sich Herr Hospital in Bratislava aufhält ist fraglich, denn im Handelsregisterauszug findet man eine Anschrift aus Aachen.

Quelle: Companies Register of the District Court Bratislava
Wie fastix auf rotglut.org berichtet, befinden sich die Server von fastload.tv nicht, wie in den Drohschreiben der Firma Oxyron behauptet, in der Slowakei sondern in Deutschland. Die Domain fastload.tv läuft demnach über einen Server von 1und1.
Berichte und Meldungen von Jan. - Juni 2008
19. Juni 2008
Finanztest warnt vor mega-downloads.net
In der aktuellen Ausgabe 07/2008 warnt die Zeitschrift Finanztest vor teuren Gratisprogrammen.
Wer Software wie den Mozilla Firefox sucht, meidet besser die Seite www.mega-downloads.net. Denn wenn er dort Software herunterlädt, soll er 192 Euro für ein "Zweijahres-Abo" zahlen.
Das Prinzip ist fies, denn Software wie Firefox bietet selbst der Hersteller kostenfrei an. Arglos geben Verbraucher deshalb bei mega-downloads.net ihre Daten ein und übersehen den versteckten Kostenhinweis. Die Firma Bluebyte FZE aus den Arabischen Emiraten betreibt die Seite. |
Für Opfer dieser Abzocke bietet Finanztest gleichzeitig einen Tipp zur Hilfe.
Tipp: Zahlen Sie nicht und fechten Sie den "Abo-Vertrag" schnell an. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet dafür einen Musterbrief an (www.vz-bw.de, Suchbegriff "Bluebyte"). |
Quelle: test.de
In einer Pressemitteilung warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ebenfalls vor dem Unternehmen.
Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale: "Wie schon bei anderen Vertragsfallen im Internet empfehlen wir den betroffenen Verbrauchern, die Zahlung der Rechung zu verweigern und hier vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. In den uns vorliegenden Fällen gibt es keine Zahlungspflicht gegenüber dem in den Arabischen Emiraten ansässigen Anbieter BlueByte." |
Quelle: vz-bawue.de
In der Mitteilung finden Sie den Hinweis auf die Musterbriefe, die Sie dort direkt herunterladen können.
Die Verbraucherzentrale hält für Interessierte einen Musterbrief bereit, mit dem sie sich gegen die Forderungen des Anbieters wehren können. Er kann im Internet unter www.vz-bw.de/megadownloads heruntergeladen werden. |
19. Juni 2008
Die Fuldaer Zeitung berichtet über Verbindungen der Happy Passion:
Inzwischen berichtet auch die Fuldaer Zeitung unter der Überschrift " Internetbetrug: Von der Schweiz nach Deutschland " von den Machenschaften der Happy Passion und deren Verbindungen zu Oliver O. Schmidt.
Die Verbindungen der Happy Passion GmbH, die Spam-Mails mit dem Betreff "Ihr Nacktbild wurde freigegeben" versendet hat, reichen offenbar von der Schweiz nach Deutschland – im Speziellen zu einem 25-Jährigen aus Fulda, der in Göttingen Jura studiert. Gegen ihn wurde wegen der Spams jedenfalls Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Göttingen erstattet, die gegen ihn derzeit wegen Internetbetrugs ermittelt. |
Einen wichtigen Hinweis findet man ausserdem noch im letzten Absatz des Artikels.
Doch zur Zahlung verpflichtet ist niemand, sagt auch das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft. Und dass nach dem Ignorieren der Inkassopost tatsächlich je ein gerichtliches Verfahren seitens der Internetabzocker in Gang gesetzt worden wäre, ist nicht bekannt. |
Zum vollständigen Bericht der Fuldaer Zeitung
6. Juni 2008
Der Tagesanzeiger.ch berichtet über Abofallen der Happy Passion:
Aber es geht nicht nur um die Betrügerischen Geschäfte der Happy Passion, sondern auch um die personellen Verstrickungen. Beteiligt sind unter anderem auch Olver Schmidt, gegen den derzeit auch die Göttinger Staatsanwaltschaft wegen der Gaunereien mit Fabrikeinkauf ermittelt.
Recherchen zeigen, dass es Geschäftsverbindungen zwischen Alder und Personen aus Deutschland gegeben haben muss, gegen die die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelte und Ende 2007 Hausdurchsuchungen durchführte. Die Deutschen – einer von ihnen ist Oliver Schmidt – stehen im Verdacht, für eine ähnliche Abzocke verantwortlich zu sein, wie sie jetzt die Happy Passion betreibt. Kurz nachdem Alder mit seinen Abofallen auf der Bildfläche erschien, tauchte er auch als Pressesprecher der Cupido auf. |
Ebenfalls soll an den Gaunerein auch Christian Hoffmann von der IP69 beteiligt sein. Als weiterer Verantwortlicher wird noch Benjamin Aebischer genannt.
Dem «Tages-Anzeiger» liegen umfangreiche interne Dokumente vor, die zeigen, dass sowohl Benjamin Aebischer wie auch Oliver Schmidt zu den Hintermännern der Happy Passion gehören. Die Einnahmen – an nur einem Tag über 5000 Euro – werden nach einem Schlüssel verteilt, wobei Oliver Schmidt mit 30 Prozent und Benjamin Aebischer mit 40 Prozent beteiligt sind. |
Zum vollständigen Bericht des Tagesanzeiger.CH
4. Juni 2008
Wenn Katja Günther mahnt:
test warntAnwältin droht„Stur bleiben, nicht zahlen!“ Das empfiehlt sich für Opfer von Internetabzockern. Es geht um Seiten, die aussehen, als seien sie gratis. Wobei alles Mögliche angeboten wird: Ahnenforschung, Rezepte, Gedichte, Witze und vieles mehr. Die saftigen Preise sind klein gedruckt versteckt. Die Rechnung, meist um die 60 Euro, folgt per Post. Wer nicht zahlt, erhält Mahnungen und Droh-Mails – und irgendwann gar nichts mehr. Doch nun – oft über ein Jahr später – erhalten viele Betroffene Post von Rechtsanwältin Katja Günther aus München. Die will das Geld und teure Anwaltskosten eintreiben. Dabei ist im Regelfall gar kein Vertrag zustande gekommen. Denn die Preise auf den Internetseiten wurden nicht klar genug genannt (Amtsgericht München, Az. 161 C 23695/06 und Landgericht Hanau, Az. 9 O 870/07). „Offenbar soll der Berufsstand Anwalt dafür herhalten, Verbraucher einzuschüchtern“, vermutet Jurist Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Perfide droht Anwältin Günther auch mit einem Schufa-Eintrag. Dabei dokumentiert die Schufa strittige Forderungen gar nicht. Und sie hat den Vertrag mit der Anwältin zum 31. März beendet. Der Rechtsanwaltskammer München liegen Beschwerden gegen die Anwältin vor. Es wurde ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet. |
Quelle: Stiftung Warentest 06/2008:
4. Juni 2008
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen
Geschädigte der Internetfirma New Ad Media können Rückforderungen geltend machen
Insolvenzverfahren der New Ad Media |
Quelle: Verbraucherzentrale Hessen:
3. Juni 2008
Bericht der Fulder Zeitung: Ihr Nackbild wurde freigegeben
Einem Bericht der Fuldaer Zeitung zufolge gibt es Verbindungen von den Gaunern des Fabrikeinkaufs zur Happy Passion:
Hinter dieser betrügerischen Masche soll ein 25 Jahre alter Mann aus Fulda stecken. So heißt es aus seinem Umfeld, und so wird es in diversen Abzocke-Foren diskutiert. Immerhin ist der Jurastudent in der Internetszene kein Unbekannter: Seit einigen Monaten schon ermittelt gegen ihn die Göttinger Staatsanwaltschaft wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges. |
Weiter schreibt die Fuldaer Zeitung:
Dass sich die Verbindungen in der Abofallen-Szene mittlerweile nur noch schwer entwirren lassen, hat der Schweizer „Tages-Anzeiger“ recherchiert: Im März dieses Jahres schrieb das Blatt von zwei deutschen Nachwuchsjuristen, die „mit einem Firmen- und Webseitengeflecht der Justiz lange auf der Nase rum“ getanzt seien. Und das nicht nur in Deutschland, sondern ebenfalls in Österreich und der Schweiz. Thema sind diese und ähnliche Fälle in etlichen Internetforen. |
Quelle: Fuldaer Zeitung:
19. Mai 2008
Nachtrag zu Ermittlungsverfahren der StA München
Im elektronischen Bundesanzeiger wurde zu dem Beitrag über ein Ermittlungsverfahren gegen den Zahlungsdienst von nachbarschaft24 (Novalnet AG) und deren Geschäftsführer inzwischen ein Nachtrag veröffentlicht.
Staatsanwaltschaft München INachtrag zu 311 Js 30465/08 Das bei der Staatsanwaltschaft München I unter dem Az.: 311 Js 30465/08 geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen Tobias Kiermeier und Raj Daniel Dixon als Verantwortliche der Firma Novalnet AG, Steinheilstr. 10, 85737 Ismaning wurde gem. § 170 II StPO mangels Tatnachweis eingestellt. Das Ermittlungsverfahren und das Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftaten Geschädigtengegen die Nachbarschaft 24.net wurde an die Staatsanwaltschaft Frankfurt abgegeben – dortiges Aktenzeichen bislang unbekannt. Das Ermittlungsverfahren und das Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftaten Geschädigtengegen die Verbraucherschutz Deutschland wurde an die Staatsanwaltschaft Essen abgegeben und wird dort unter dem Aktenzeichen |
Quelle: ebundesanzeiger.de zu finden unter:
Gerichtlicher Teil
Strafsachen
Elektronischer Bundesanzeiger
Veröffentlichungsdatum: 25.04.2008
SMS-Abzocker erleidet Schlappe vor Gericht
Die meisten Abzockfirmen scheuen den Gang vor Gericht, weil sie wohl wissen, dass sie wenig Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang haben. Die wenigen Male in denen ein Nutzlosanbieter es dennoch versucht hat, ein Opfer vor Gericht zu zerren, endeten regelmäßig mit einer Bauchlandung. Nun ist mit der Shiftworx ein weiterer Betreiber mit seiner Klage gescheitert, wie auf der internetseite verbraucherrechtliches.de zu lesen ist.
Shiftworx GmbH verliert beim Amtsgericht Hamm
Das Geschäftsmodell der Internetvertragsfallen ist nur deswegen so lukrativ, weil es den Verantwortlichen der Seiten immer wieder gelingt, die Betroffenen zu verunsichern und ihnen einzureden, sie seien zur Zahlung verpflichtet. Bekräftigt wird diese Behauptung dann noch mit haltlosen durch Drohungen mit Klagen, Schufa-Eintragungen oder gar Strafanzeigen. Viele Betroffene lassen sich hiervon tatsächlich einschüchtern, weil..... |
Weiter schreibt Ronny Jahn auf seiner Webseite:
Diese Sorge ist jedoch völlig unberechtigt. So scheuen die Seitenbetreiber den Gang zum Gericht wie der Teufel das Weihwasser, da sie sich offenbar bewusst sind, wie schlecht ihre Chancen stehen. Wenn sie dann doch mal Klage erheben, fallen sie prompt auf die Nase. Das hat bereits im Januar 2007 ein Urteil des AG München gezeigt. Der klagende Seitenbetreiber hat verloren. Und ebenso erging es nun der Swiftworx GmbH, die massenhaft Rechnungen für die Nutzung der Seiten smsfree24.de und smsfree100.de verschickt. Das Amtsgericht Hamm (26.03.2008, Az. 17 C 62/08) hat die Klage abgewiesen: |
Das Fazit aus dem vorliegenden Urteil lautet schlicht und einfach, dass die betroffnen Opfer der Abzocke nicht zahlen brauchen.
Zur vollständigen Meldung Verbraucherrechtliches
Bon Voyage: Nepp mit Reisegutscheinen
Für die Zufriedenheit ihrer Kunden lassen sich viele Firmen etwas Besonderes einfallen. Doch nicht jede Idee entpuppt sich später als Kundenfreundlich. Jedenfalls dann nicht, wenn ein Unternehmen beauftragt wurde, das mit unseriösen Methoden zur Kundengewinnung operiert. Bei dem Dienst Bon Voyage handelt es sich offensichtlich um solch eine Methode, vor der die Stiftung Warentest bereits im August 2006 gewarnt hat.
Reisegutschein mit HakenAnstelle von Zubehör und ordentlicher Software liegt dem Notebook ein Reisegutschein der Firma Bon Voyage im Wert von 50 Euro bei. Dieser Gutschein hat mehrere Haken: Zum einen können Interessenten nur über die kostenpflichtige Bon Voyage Hotline buchen. Fachliche Beratung wie im Reisebüro ist dort kaum zu erwarten. Zum anderen bekommt die Gutschrift von 50 Euro nur, wer eine Flugpauschalreise, Studienreise oder eine Kreuzfahrt von mindestens einer Woche aus den angegebenen Katalogen bucht. |
Quelle: Stiftung Warentest - test.de
Auch ein gleichnamiges Reisebüro distanziert sich auf der Firmeneigenen Webseite von der vermeintlichen Firma Bon Voyage.
wichtiger Hinweis über Reisegutscheine: Seit einigen Wochen werben bzw. belästigen verschiedene Firmen, u.a. einige Anbietern diverser Zeitschriftenabonnements, die Kunden damit, dass sie im Falle eines Vertragsabschlusses einen Reisegutschein i.d.R. über 100 Euro gratis zum Vertrag geschenkt bekommen. Außerdem finden sich bei diversen Internet-Auktionshäusern z.B. bei Ebay, einige Gebote für diesen Reisegutschein. |
Quelle: Reisebüro Bon Voyage
Eine Firma Bon Voyage scheint es tatsächlich nicht zu geben. Aber es gibt mehr als nur eine kostenpflichtige 0180er-Nummer. Nach unseren Recherchen ist dafür eine Firma verantwortlich, die auch die Webseite bonvoyage-gutschein.de und vokus.net (siehe Impressum) betreibt.

Quelle: vokus.net/Impressum
Den Hinweis auf die Domain vokus.net findet im Impressum der Webseite bonvoyage-gutschein.de.

Quelle: bonvoyage-gutschein.de (dann auf den Button Impressum klicken)
Merkwürdig ist nur, dass dort eine ganz andere Anschrift für die Firma Vokus angegeben ist. Um herauszufinden welche der Anschriften richtig ist, haben wir das Handelsregister befragt und haben beim AG Hamburg eine Löschung des Eintrags, wegen der Verlegung des Firmensitzes, gefunden.
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Kundenbindung hört sich ja gut an, aber wir bezweifeln, dass man mit solch zweifelhaftem Geschäftsgebaren wirklich Kunden binden kann. Im Gegenteil, die geneppten Opfer dürften wohl das Weite suchen.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Server-Tel versucht, Handynutzer abzuzocken Finger weg von KATI!Auf unbekannte SMS, in denen behauptet wird, man könne mit der Antwort ‚KATI’ ein dringendes SMS-Telegramm abrufen, sollte man besser nicht reagieren. Es ist der Versuch, Handynutzer in einen teuren SMS-Chat zu locken. |
Von der Verbraucherzentrale wird die Masche genau beschrieben und kommt dann zu folgendem Fazit:
| Hinter dem Geschäftsmodell steckt die Firma Server-Tel in Hannover, die behauptet, durch das simsen von „KATI“ sei ein Vertrag über 59 Euro zustande gekommen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Server-Tel wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt sowie die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. - deren Mitglied Server-Tel ist! - und die Bundesnetzagentur informiert. Nach ihrer Ansicht widerspricht die Geschäftsanbahnung auch vielen Regelungen zum Fernabsatz. Eine 59 Euro teurer Vertrag kommt durch die Antwort ‚KATI’ jedenfalls nicht zustande – Betroffene sollten sich keinesfalls einschüchtern lassen. Karin Thomas-Martin: „Auf unbekannte SMS oder Anrufe sollte man sicherheitshalber nicht antworten!“ |
Die vollständige Mitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Bielefelder Polizei warnt vor nachbarschaftspost.com
POL-BI: Warnung vor Nachrichten auf dem Anrufbeantworter mit dem Absender -Nachbarschaftspost-Bielefeld (ots) - FB/ In den letzten Tagen fanden einige Bielefelder Bürger eine Nachricht auf ihrem Anrufbeantworter vor. Eine wichtige Nachricht sei hinterlassen worden und man könne diese im Internet unter der Webseite www.nachbarschaftspost.com und unter Eingabe eines Codes abhören. Der Code wurde natürlich auch auf dem Band hinterlassen. |
Desweiteren ist auch die folgende Aussage interessant:
Hier liegt keine strafrechtliche Handlung (Betrug) vor, man spricht hier von "Beschiss". |
Zur vollständigen Warnung im Presseportal der Polizei Bielefeld
Ermittlungen zu fabrik-einkauf.com dauern an
Internettricks: Ermittlungen dauern an FULDA/GÖTTINGEN „Vielleicht sind wir in vier Wochen damit durch“, gibt sich Oberstaatsanwalt Hans-Hugo Heimgärtner vorsichtig. |
Quelle: Fuldaer Zeitung
Dänischer Dialerbetreiber entschuldigt sich nach Verurteilung bei den Betroffenen
München (privat). (07.04.2008 ) Vom Münchner Amtsgericht wurde heute der Däne Christian M* wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Datenmanipulation zu einer Gesamtstrafe von 18 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu 100 Euro verurteilt. Da der vom Hamburger Rechtsanwalt L* vertretene Däne auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig. Der Däne soll München und Deutschland noch gestern den Rücken gekehrt haben.
Weiter zum vollständigen Beitrag Dialerbetreiber verurteilt
28. März 2008
Pressemitteilung der Novalnet AG
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Von: Emmanuel Kirse Betreff: Novalnet AG - Ermittlungsverfahren/Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, wir würden uns sehr freuen wenn Sie der Novalnet AG ermöglichen könnten die nachfolgende Stellungnahme auf dieser Seite zu publizieren. Die Novalnet AG kooperiert zurzeit mit der Staatsanwaltschaft München I wegen Verdacht auf Geldwäsche. Gleichzeitig erhebt die Firma Strafanzeige und Strafantrag gegen den ehemaligen Mitarbeiter Herrn Tobias Kirmeier. Die Verfahren haben keinen Einfluss auf das operative Geschäft der Firma sowie deren Kunden, Händler und Partner. Ismaning, Deutschland; Am 23.01.08 trat die Staatsanwaltschaft München I aufgrund des Verdachts der Geldwäsche mit der Novalnet AG in Kontakt. Im Zuge der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft sowie als Ergebnis weiterer Nachforschungen erhob die Firma am 08.02.08 Strafanzeige und Strafantrag gegen den ehemaligen Mitarbeiter Tobias Kirmeier. Nach genauer Inspektion von verdeckten Firmendaten- und Geldtransaktionen, die Herr Kirmeier unbefugt vornahm, geht die Novanet AG und deren rechtlicher Beistand mit Sicherheit davon aus, dass er allein sich strafbar gemacht hat. Die Folgen für die Novalnet AG werden sich somit auf den vollständigen Ausschluss des ehemaligen Mitarbeiters beschränken. Keine finanziellen/operativen Nachteile: Für die Kunden, Händler und Partner der Novalnet AG entstehen durch diese Verfahren keine finanziellen oder operativen Nachteile. Sämtliche Daten- und Geldtransaktionen bleiben unberührt und werden wie gewohnt mit höchster Sicherheit, Stabilität und Pünktlichkeit abgewickelt. Produktentwicklung und Support bestehen unter gleich hohem Qualitätsstandard fort: Die Weiterentwicklung der individuellen Payment-Lösungen sowie das Kundendienstangebot der Novalnet AG wird in keiner Weise geschmälert werden. Wie immer steht die Kundenzufriedenheit für die Firma an höchster Stelle und unser Serviceteam steht unseren Kunden, Händlern und Partnern wie gewohnt zu Verfügung. Team von Technikentwicklern, Ingenieuren und Forschern der Novalnet AG bleibt und arbeitet unverändert: Das hoch qualifizierte und motivierte Team der Novalnet AG arbeitet weiter intensiv an der konstanten Verbesserung unserer Produkte, unserer Serviceleistung und an der Zufriedenheit der Kunden. Ausschluss von Herrn Tobias Kirmeier: Herr Tobias Kirmeier hat seit dem 29.01.2008 keinerlei Verfügungskompetenzen im Namen und innerhalb der Novalnet AG mehr. Sämtliche Beziehungen der Firma zu ihm werden aufgelöst. Für Firmenkunden, Händler und Partner: Für Nachfragen steht Ihnen unser Sales & Support Manager Herr Kirse gerne unter der direkten Telefonnummer 089 - 923068320 zur Verfügung. |
Quelle: nutzlosbranche.com
22. März 2008
Lanu berichtet über mögliche Hintergründe, die zur Abschaltung von BooCompany.com geführt haben.
Das BooCompany-AttentatVon allen Seiten werde ich gefragt, wer denn ein Interesse daran haben könnte, dass BooCompany aus dem Netz verschwindet. |
An Indizien für diese These mangelt es nicht, wie in dem Beitrag ausgeführt wird.
Noch spannender wird es, schaut man sich folgende Domain genauer an: |
Das Fazit von Lanu ist nur eine logische Schlussfolgerung.
Was will ich euch damit sagen? Nur eines. Ihr sollt wissen, mit wem wir es zu tun haben: |
Quelle: lanu.blogger.de
Dem können wir nur zustimmen, denn die Begleitumstände weisen darauf hin, dass es sich um die gleichen Gauner handelt, die auch schon gegen anti-abzocke.net vorgegangen sind. Auch gegen fair-ebiz.org wurde der Versuch unternommen, bisher aber ohne Erfolg. Wer auch zu diesem mafiös strukturierten Geflecht von Abzockern, Spammern und ihrer Hoster gehört, können Sie unter Swiss Connection nachlesen.
19. März 2008
Vorübergehende Zugangsprobleme bei Boocompany
Seit gestern ist die Domain von Boocompany auf dem normalen Weg nicht mehr erreichbar. Erreichen kann man die Seite und das Forum aber immer noch. Der Admin Lord Sinclair von Boo bezieht dazu Stellung:
Liebe Mitglieder, bedingt durch nicht von uns zu vertretende Umstände treten bei uns momentan Zugangsprobleme auf. Wir sind jedoch nach wie vor erreichbar >>> über Anonymouse: http://anonymouse.org/anonwww_de.html oder über Maßnahmen, die am eigenen Rechner zu treffen sind, nämlich Ergänzung der Hosts-Datei, die hier zu finden ist: Dort mit dem Editor unter die Zeile ***.*.* localhost folgende Zeilen einfügen: 195.137.172.122 boocompany.com Dann läuft wieder alles wie gewohnt! Wir hoffen, die Probleme baldmöglichst zu lösen, und stehen danach wieder wie gewohnt zur Verfügung. |
Quelle: forum.boocompany.com
5. März 2008
Bericht des Tagesanzeiger.CH
Der Schweizer Tagesanzeiger hat sich mal wieder des Themas Abzocke im Internet angenommen und eine lesenswerten Beitrag veröffentlicht.
Internet-Schwindler zocken mit Abofallen kräftig abEin Mausklick, und schon hat man einen Vertrag abgeschlossen, ohne es zu merken. Die Internet-Gauner werden immer raffinierter. |
Nach einer detailierten Beschreibung über die Art der Gaunerei bekommen sie zum Schluss auch gute Ratschläge, wie sie sich bei den unberechtigten Forderungen verhalten sollten.
Wer aus Angst vor rechtlichen Folgen die Rechnungen zahlt, macht den nächsten Fehler. Schwindler sind zwar keck im Fordern, doch sie scheuen Betreibungsämter, Staatsanwälte und Richter. Bisher sind keine Fälle in der Schweiz bekannt, bei denen die deutschen Internetgauner das Geld auf rechtlichem Weg eingetrieben hätten. Wer aber keine Risiken eingehen will, kann sich absichern und dem Rechnungssteller einen eingeschriebenen Brief schicken. Denn es handelt sich um absichtliche Täuschung oder Irreführung. Ein Satz mit drei Argumenten genügt: «Ich fechte den Vertrag an und erkläre ihn für nichtig, weil er irreführend ist.» Damit hätte man alle Bedingungen erfüllt, um vor Gericht bestehen zu können. |
Quelle: tagesanzeiger.ch
Besonders interessant im Zusammenhang mit dem Beitrag des Tagesanzeigers ist der daran anschliessende Artikel mit dem Titel: "Zuflucht in der Innerschweiz." Ein paar Gauner werden dort auch namentlich erwähnt.
Die Hintermänner der Abofallen sitzen oft in Zug, Luzern und Obwalden. Etliche deutsche Geschäftemacher haben sich dort eingenistet, nachdem sie durch ihre Abzockerorgien im Web einschlägig bekannt wurden. Zu diesem Kreis gehörten auch Faustus Eberle und das Duo Tobias Hieb/Andreas Wilichowski. Hieb zählte für seine Schweizer Firmen auf die Hilfe einer Person, gegen die die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Gründungsschwindel ermittelt. |
Weiter heisst es in dem Artikel noch:
Eine andere Abteilung nimmt sich Firmen aus Eberles Umfeld vor – die Frankfurter erhielten dazu Akten der Zuger Staatsanwaltschaft. Eberle äusserte sich gegenüber dem TA nicht. Trotz Strafverfolgung springen weitere Leute auf den Abofallen-Zug auf. So auch die Luzerner Firma Pactus Consulting mit ihrem Fahrschulquiz. Auch hier kooperiert die Kripo Luzern mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. |
Quelle: tagesanzeiger.ch
18. Februar 2008
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München
Im elektronischen Bundesanzeiger wurde ein Beitrag zum Ermittlungsverfahren gegen den Zahlungsdienst von nachbarschaft24 (Novalnet AG) und deren Geschäftsführer veröffentlicht.
Staatsanwaltschaft München I311 Js 30465/08 Die Staatsanwaltschaft München I führt unter dem Az.: 311 Js 30465/08 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen Tobias Kiermeier und Raj Daniel Dixon als Verantwortliche der Firma Novalnet AG, Steinheilstr. 10, 85737 Ismaning. Es besteht der Verdacht, dass über die Konten der Fa. Novalnet AG bzw. des Tobias Kiermeier, Karlsdorfer Weg 2, 85659 Forstern, bei der Sparkasse Erding-Dorfen bzw. der Oberbank München Gelder in den Wirtschaftskreislauf eingespeist worden sein sollen, die von den Firmen Nachbarschaft 24.net und Verbraucherschutz Deutschland betrügerisch vereinnahmt wurden. Vermutlich wurden Rechnungen für Mitgliedsbeiträge bei den Geschädigten eingefordert, obwohl die Geschädigten lediglich eine Internetseite genutzt, aber zu keiner Zeit eine Mitgliedschaft eingegangen sind. Die Staatsanwaltschaft München I führt in diesem Strafverfahren neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftaten Geschädigten durch. |
Im Zuge des Verfahrens wurden verschiedene Vermögenswerte des/der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Wer geschädigt wurde sollte seinen Anspruch geltend machen, um zumindest die Chance auf eine Rückzahlung zu wahren. Dazu wird auch in dem Beitrag geraten.
Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftaten betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz durch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung in die gesicherten Vermögenswerte zu ermöglichen. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss allerdings jeder Geschädigte selbst aktiv werden, d.h. jeder Geschädigte muss seine eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen, d.h. einen zivilrechtlichen Titel erstreiten, mit dem anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff genommen werden kann. |
Wenn keine Ansprüche geltend gemacht werden, können die Gauner das erbeutete Geld wohl zurückbekommen.
Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück! |
Quelle: ebundesanzeiger.de zu finden unter:
Gerichtlicher Teil
Strafsachen
Elektronischer Bundesanzeiger
Veröffentlichungsdatum: 15.02.2008
31. Januar 2008
PC-Welt: Üble Klicks
In aktuellen Ausgabe der Zeitschrift PC-WELT wird über Abofallen im Internet berichtet. Die Überschrift zu dem Beitrag lautet:
Wenn sich Gratisangebote in Kostenfallen verwandeln
| Viele vermeintliche Gratisangebote im Internet entpuppen sich als Kostenfallen. "Die Beschwerden in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen haben sich diesbezüglich seit 2006 verdoppelt", sagt Gabriele Beckers von der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt/Main. Schätzungen zufolge gehen bundesweit pro Monat mehr als 20 000 Beschwerden zu diesem Thema ein. |
Der Bericht enthält u.a. auch eine Passage, in der auf die Situation von Jugendlichen Usern eingegangen wird und erklärt, dass diese Verträge oft ungültig sind..
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In jedem vierten Fall ist ein Jugendlicher unter 18 Jahren auf den Trick hereingefallen. Dabei sind Verträge mit Jugendlichen oft gar nicht rechtskräftig. "Viele dieser Unternehmen spielen aber gerade mit der Unwissenheit der Verbraucher", sagt Rechtsanwalt Sven Karge vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) in Köln. Der Verband betreibt eine Internet-Beschwerdestelle im Netz (www.internet-beschwerdestelle.de). Karge rät Betroffenen, Einspruch zu erheben, wenn eine unbekannte Rechnung ins Haus kommt. "Ich würde eine E-Mail oder ein Fax zurückschicken, in dem ich zum Ausdruck bringe, dass ich nicht weiß, was die von mir wollen und dass sie mich in Ruhe lassen sollen." In manchen Fällen sei die Sache damit bereits erledigt. |
Auch über Drohungen und Inkasso finden entsprechende Informationen und Tipps. Der beste Tipp kommt dann zum Schluss.
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Solche Drohungen funktionieren oft genug: "Vielfach denken die Leute, sie wollen keinen Ärger haben und zahlen den Betrag dann lieber", sagt Rechtsanwalt Karge. Juristen und Verbraucherschützer raten aber, sich nicht einschüchtern zu lassen: "Die Verträge sind in der Regel nicht wirksam, wenn die Kosten nicht ganz transparent auf der Webseite gekennzeichnet sind", erklärt Sven Karge. |
Quelle: pcwelt.de
17. Januar 2008
Finanztest berichtet über Internetnepp
Gerichte helfen Onlineopfern aus der FalleViele Internetanbieter werben mit kostenlosen Diensten, doch hat sich der Nutzer angemeldet, folgt die Rechnung. Auf der Webseite ist trickreich versteckt, dass eine Anmeldung Geld kostet. Vor Gericht kommen die Firmen damit nicht durch. |
In der Meldung wird auf zwei Urteile eingegangen, die genealogie.de und alphaload.de betreffen. Zum Schluss gibt es noch einen Tipp.
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Tipp: Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, bevor Sie bezahlen. Die Anbieter gehen so gut wie nie vor Gericht, wenn Kunden für solchen Nepp nicht zahlen. |
Quelle: FINANZtest 02/2008
Januar 2008
Pressemitteilung des Amtsgerichts Lübeck
Nachdem die Deutsche Inkassostelle GmbH (GF. Udo Polzin) im Dezember zahlreiche Mahnungen verschickt hat, in denen mit einem Urteil des AG Lübeck gedroht wird, sah sich das Amtsgericht in Lübeck wohl genötigt, sich dieses Falles anzunehmen und hat eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht.
Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck
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Viele Personen in Deutschland haben in den letzten Tagen eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten mit der Aufforderung, eine Forderung einer Internet- Service-Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz zu begleichen. Der Mahnung wird die erste Seite eines Originalurteils des Amtsgerichts Lübeck mit Wappen, Namen des Richters und Urteilstenor ( Urteil des AG Lübeck vom 28.09.2007 - 23 C 2423/07 - ) beigefügt. In der Mahnung wird angekündigt, dass die .... |
In der Mitteilung des AG Lübeck wird aber klargestellt:
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Tatsächlich basiert das Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten und hat mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu tun. Durch das Originalurteil und die Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen lassen sich viele Mahnungsempfänger verunsichern. Dabei ist es ein Allgemeinplatz, dass die unterliegende Partei in einem gerichtlichen Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine Beträge zu schulden. |
Zur Pressemitteilung : Pressestelle AG Lübeck
7. Dezember 2007

